Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar

In der Besprechung am 5. Januar der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden mit dem Ziel, die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, folgende Maßnahmen beschlossen:

1.
Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

2.
In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3.
Betriebskantinen werden geschlossen, die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt zulässig.

4.
Es ergeht die dringende Bitte an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.

5.
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Insziden von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftiger Grund dar.

6.
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierfür sollen Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in den Einrichtungen angeworben und geschult werden.

7.
Der Eintrag von neuen Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland soll stark eingedämmt werden. Dazu wird das Bundesministerium der Gesundheit eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in diesen Fällen verstärkt und mit besonderer Priorität wahrgenommen wird.

8.
Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.

9.
Die aktuellen Regelungen der Länder zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden bis Ende Januar 2021 verlängert.

10.
Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund pandemiebedingter Schließung eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.

11.
Im Rahmen der finanziellen Hilfsprogramme erfolgen Auszahlungen aus der Überbrückungshilfe III des Bundes durch die Länder.

12.
Für Einreisen aus Risikogebieten wird neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen (CoronaVO Einreise-Quarantäne) umgesetzt.

13.
Am 25. Januar 2021 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs über die Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beschließen.

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