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Fälligkeitsanzeige

Diese Woche fand der Versand der Fälligkeitsanzeigen für die Akontorechnungen 2023 statt. Diese Fälligkeitsanzeigen stellen keine Mahnung sondern eine Erinnerung dar. Sie zeigt auf, was bereits bezahlt oder auf das persönliche Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Wer die Akontorechnung 2023 nicht bis zum Verfalldatum 31.12.2023 bezahlen kann, soll bitte rechtzeitig mit dem Bereich Steuern in Kontakt treten. Diese Fälligkeitsanzeigen haben keinen Einfluss auf bereits vereinbarte bzw. laufende Zahlungsabkommen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.