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Die SP Bueri-Perle betrachtet das Budget 24 mit grosser Sorge. Seit Jahren kämpft unsere Gemeinde mit Defiziten. Mit den für 2024 budgetierten 1.28 Mio. werden nun leider jene der letzten Jahre noch in den Schatten gestellt. Das liegt nicht daran, dass der Gemeinderat nicht haushälterisch mit dem Steuergeld umgeht, sondern es ist ein strukturelles Problem. Viele Menschen wohnen offenbar gerne in Bueri, aber die Firmen, bei denen Sie arbeiten zahlen woanders Steuern. Wir von der SP Bueri fordern den Gemeinderat auf, weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die wachsenden Ungleichheiten durch die drohende kantonale Steuerreform zu kämpfen. Auch zusätzliche Einnahmen können dazu beitragen, die aus dem Lot geratenen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen Die SP Buchrain-Perlen kann sich nur mit sehr grossen Bedenken hinter ein Budget stellen, bei dem keine Chance besteht, dass die Gemeinde die laufenden Kosten auch nur annähernd decken kann. Wir erwarten vom Gemeinderat, dass die Bevölkerung bereits jetzt auf eine dringend notwendige Steuererhöhung im Jahr 2025 vorbereitet wird. Die SP Bueri-Perle stimmt der Auflösung der Aufwertungsreserve und deren Überführung ins Eigenkapital zu, weil dies zu einer transparenteren Darstellung der finanziellen Lage beiträgt. Die SP Bueri befürwortet auch die Einführung der Erbschaftssteuer für Nachkommen, nicht zuletzt, weil viele Einwohnerinnen und Einwohner bereits heute eine solche Steuer bezahlen. nur geht das Geld nicht an die Gemeinde Buchrain, sondern in die Kasse von andern, zum Teil reichen Gemeinden, die diese Steuer bereits eingeführt haben. Wir sehen darin eine gute Chance, unserer finanzschwachen Gemeinde Mehreinnahmen zu verschaffen, ohne die Bevölkerung stark zu belasten, da ein grosser Teil dieser Steuern von Auswärtigen bezahlt werden wird. Durch den Freibetrag, den niedrigen Steuersatz und die Progression bleiben die Belastungen bei kleineren Erbschaften gering, aber auch bei grösseren Erbschaften noch moderat. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags zur Einführung dieser Steuer wurde der Aspekt des Verwaltungsaufwands geprüft. Wir vertrauen der Zusicherung, dass der Zusatzaufwand gering ist und keine Mehrkosten entstehen. der Nachlass muss schliesslich geregelt werden, unabhängig davon ob eine Nachkommens-Erbschaftssteuer erhoben wird oder nicht. Wir bezweifeln, dass bei Firmen oder Personen, die sich wegen des Steuersatzes gegen einen Zuzug nach Buchrain entscheiden, der äusserst niedrige Steuersatz der Nachkommens-Erbschaftssteuern eine relevante Rolle spielt. Diese Steuer existiert in fast der Hälfte der anderen Luzerner Gemeinden und bisher konnten wir nicht feststellen, dass zum Beispiel Personen von Meggen nach Buchrain umgezogen wären, weil bei uns diese Steuer fehlt.