Neuigkeit
Öffentlich
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind – mit Ausnahme des Traktandums 5 der Einwohnergemeinde – sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2020 in Rechtskraft erwachsen. Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020, Genehmigung eines Verpflichtungskredits über 2'745'000 Franken für den Totalausbau Kirchweg – Zelgli (Strasse und Werkleitungen) mit 317 gültigen und 8 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 18. Dezember 2020 auf 1'995. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 200. Total eingereicht worden sind 325 Unterschriften, wovon 317 gültig sind. Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Die Referendumsabstimmung findet am 13. Juni 2021 zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt.