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Kinderreisepässe werden abgeschafft

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt. Die Gültigkeit der bisher ausgestellten Kinderreisepässe bleibt davon unberührt!

Für Reisen ins Nicht-EU-Ausland wird ein Reisepass benötigt. Bislang wurde für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr ein gesondertes Dokument, der sogenannte Kinderreisepass, ausgestellt.

Grund für die Abschaffung ist, dass der Kinderreisepass die heutigen Mindestsicherheitsstandards nicht mehr erfüllt. Die Gültigkeitsdauer ist daher auf ein Jahr beschränkt. Zudem ist die Akzeptanz in manchen Ländern eingeschränkt und es wird häufig ein zusätzliches Visum benötigt. Zudem ist bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses.

Ab dem 01.01.2024 sind für Reisen innerhalb der EU für Kinder ganz genauso wie bisher auch für Erwachsene Personalausweise erforderlich. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus, wird ein Reisepass benötigt. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre lang gültig.

Sollte dennoch eine Verlängerung, Aktualisierung oder eine Kinderreisepassausstellung gewünscht sein, so ist dies derzeit noch möglich. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt: https://app.cituro.com/booking/9614490#step=1 .

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