Einwohnerfragestunde - Bürgerbeteiligung und Demokratie jetzt
In der Stadt Steinheim gibt es die Möglichkeit namens "Einwohnerfragestunde".
Das ist eine Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, während Ratssitzungen aktiv Fragen zu stellen.
Der Zweck ist es, die Bürgerbeteiligung zu fördern und den Menschen die Chance zu geben, sich politisch zu beteiligen.
Die Regeln für die Einwohnerfragestunde sind in der Geschäftsordnung der Stadt Steinheim festgelegt.
Während der Einwohnerfragestunde können Fragen an die Verwaltung gerichtet werden. Es dürfen auch Kinder und Jugendliche Fragen stellen. Die Fragen müssen in der Regel sieben bis zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden.
Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen. Die Fragen sollten sich auf Angelegenheiten der Gemeinde oder des jeweiligen Stadtbezirks beziehen und dürfen keine gesetzlichen Vorschriften verletzen oder laufende Gerichtsverfahren betreffen. Beleidigende Inhalte oder nichtöffentliche Angelegenheiten sind ebenfalls ausgeschlossen.
In der Sitzung selbst hat der Fragesteller oder die Fragestellerin die Möglichkeit, ein bis zwei Ergänzungsfragen zu stellen. Wenn eine sofortige Antwort nicht möglich ist, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Auch Bürger, die an der Sitzung nicht teilnehmen können, erhalten eine schriftliche Antwort.
Die jeweils geltenden Regeln sind in der Geschäftsordnung der Stadt Steinheim nachzulesen. Es ist interessant zu beobachten, dass nicht nur gewählte Vertreter, sondern auch Parteigruppierungen ohne Mandat dieses Instrument nutzen können, um politisch mitzugestalten. Insgesamt bietet die Einwohnerfragestunde eine wichtige Möglichkeit, die Bürgerschaft in lokale Entscheidungsprozesse einzubeziehen und den direkten Austausch zwischen Bürgern und Entscheidungsträgern zu fördern.