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Vernehmlassung Feuerwehr-Reglement

Das Gesetz über den Feuerschutz (FSG) aus dem Jahr 1957 wurde vom Kantonsrat am 10. September 2018 auf den 1. Juli 2019 geändert. Aus diesem Grund wurde durch das Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern ein neues Muster-Feuerwehrreglement erstellt. Im Muster-Feuerwehrreglement werden nach Möglichkeit Bestimmungen, welche bereits im kantonalen Feuerschutzgesetz geregelt sind, nicht zusätzlich aufgeführt.

Das Feuerwehr-Reglement von Buchrain aus dem Jahre 1994 wurde einer Totalrevision unterzogen und ist nach dem Muster-Feuerwehrreglement der Gebäudeversicherung zusammen mit der Feuerwehrkommission erarbeitet worden. Die erforderliche Urnenabstimmung zum Feuerwehr-Reglement ist am 9. Juni 2024 vorgesehen.

Die Vernehmlassungsantwort ist bis Mittwoch, 24. Januar 2024 08.00 Uhr an kanzlei@buchrain.ch zu senden.

-> Direkt zum Feuerwehr-Reglement und der dazugehörigen Vollzugsverordnung:
https://www.buchrain.ch/publikationen/vernehmlassung-feuerwehr-reglement-und-dazugehorige-vollzugsverordnung-bis-24-01-2024

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