Änderung der Corona-Verordnung und Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Die überarbeitete Corona-Verordnung ist seit, 18. Januar gestern in Kraft. Mit der neuen Version wurden Anpassungen der Regelung bezüglich dem Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen beschlossen, Neben redaktionellen Änderungen ist auch eine inhaltliche Anpassung in § 1h CoronaVO (Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste), sowie die Zulassung von Abholung und Rückgabe von Medien in allen Bibliotheken (§ 1d Abs. 1Nr. 6 CoronaVO) erfolgt.

Ebenso wurde die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne überarbeitet und notverkündet. Die Bundesregierung hat bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst und so gibt es nun für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen.

Die Verordnungen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona/verordnungen

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