Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar

Nachfolgende Regelungsinhalte wurden in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz u. a. vereinbart:

* Die bisherigen Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14.2.2021 verlängert.

* Private Zusammenkünfte: Diese sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

* Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.

* Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen: Der Beschluss vom 13.12. wird ebenfalls bis zum 15. Februar verlängert. Demnach werden Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

* Ministerpräsident Kretschmann hat in seiner Presseansprache angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab 01.02.2021 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. Nächste Woche soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.

* Gottesdienste: Religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
o Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt,
o es gilt Maskenpflicht auch am Platz,
o der Gemeindegesang ist untersagt,
o Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.

* Arbeiten im Homeoffice: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.

* Impfstoff: Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.

* Unterstützung Gesundheitsämter: Die Länder werden – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann.

* Überbrückungshilfen: Die Überbrückungshilfe III des Bundes werden nochmals verbessert.

Die Maßnahmen sollen zeitnah in den Bundesländern umgesetzt werden. Sobald es hierzu Beschlüsse des Landtags in Baden-Württemberg gibt, werden wir Sie hierüber informieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.