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Anerkennungszulage für Betreuung

Ab 2024 gibt es im Kanton Luzern eine neue Leistung, die sogenannte Anerkennungszulage. Wer regelmässig und unentgeltlich eine hilflose zuhause lebende Person betreut, erhält als Anerkennung eine Zulage von CHF 800.00. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein im Wert von CHF 1'200.00 für bestimmte Angebote zur Entlastung.

Auf der Webseite der Ausgleichskasse Luzern finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Angebot. Anmelden kann man sich erst ab Januar 2024. Eine zwingende Voraussetzung der neuen Leistung ist, dass die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht. Wer noch keine hat, kann sich schon vorab dafür anmelden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.