Vorsicht beim Wandern im Wald, momentan besonders wegen Schneebruch
Klage auf Schadensersatz erneut abgelehnt
Wandern auf eigene Gefahr
Einem Mann, der während einer Wanderung auf dem Harzer-HexenStieg von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer
verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das hat das
Oberlandesgericht Naumburg in einem Berufungsverfahren
entschieden. Der Mann hatte zuvor vergeblich vor dem Landgericht
Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von
mindestens 200.000 Euro verlangt. Der Deutsche Wanderverband
bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt das Urteil aber, da
es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit
gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Schwarzwaldverein Rheinfelden veröffentlicht.