📰 Neue Corona-Verordungen – Zusammenfassung wichtiger Punkte

📆 21.01.2021

📰 Neue Corona-Verordungen – Zusammenfassung wichtiger Punkte

📜 Die Landesregierung hat mit der 25. Manteländerungsverordnung die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz für Hessen umgesetzt. Die Verordnung tritt am Samstag, 23.01.2021, 00:00 h in Kraft und ist bis Sonntag, 14.02.2021, 24:00 Uhr gültig.

🗺 Zur Lage:
📉 In den letzten Tagen wurde ein spürbarer Rückgang der Neuinfizierten festgestellt. Das Infektionsgeschehen in Hessen aber auch im Landkreis befindet sich gegenwärtig immer noch auf einem hohen Niveau und überschreitet die Zielgröße von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei weitem.

☣ Es handelt sich immer noch um ein diffuses Infektionsgeschehen und in einer Vielzahl von Fällen lassen sich hessenweit eindeutige Infektionsorte oder –ketten nicht nachvollziehen.

🦠 Neu erkannte Mutationen erfordern darüber hinaus ein präventives Handeln, weil die Folgen der Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial (B1.1.7 „England Virus“ oder das „Südafrika-Virus“) eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten könnte.

👉 Aus diesen Gründen ist es Absicht der Landesregierung den Rückgang des Infektionsgeschehens im Land noch einmal durch die teilweise Vertiefung und Verlängerung der Maßnahmen zu beschleunigen und zu fördern. Denn je weniger Ansteckungsmöglichkeiten bestehen, desto weniger Möglichkeiten bestehen auch für ansteckendere Virusvarianten sich weiter auszubreiten. Somit wären die Gesundheitsämter wieder in der Lage die Infektionsketten besser nachzuverfolgen.

📑 Zusammenfassung:
🔸 Die bisherigen Quarantänevorschriften werden weitgehend fortgeführt.

🔸 Besucher von Altenpflegeheim müssen auf Verlangen einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können. Die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests P darf höchstens 48 Stunden, und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

🔸 Die bisherigen Regelungen für Schule und Kindertagesstätten bleiben weiterhin in Kraft. Es gibt mittlerweile anzunehmende Hinweise, dass die Mutation B. 1.1.7 des SARS-CoV2-Virus („Englandvirus“) sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Aus diesem Grund wird die Aufhebung der Präsenzpflicht in den Klassenstufen 1-6 fortgesetzt. Für die Kindertagesstätten gilt weiterhin der dringende Aufruf das Betreuungsangebot nur im Rahmen einer wirklich notwendigen Betreuung (Notbetreuung) wahrzunehmen.

🔸 Das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit wurde gelockert. Nach der Neuregelung gilt das Alkoholverbot nur noch für besonders stark frequentierte öffentliche Bereiche.

🔸 Die geplante Home-Office-Verordnung (in Verantwortung Bundesministerium für Arbeit und Soziales) soll voraussichtlich am 27.01.2021 in Kraft treten.

🔸 Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen ist der Gemeinde der Gesang untersagt.

🔸 Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen von mehr als zehn Personen sind dem Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn eine generelle Absprache mit dem Ordnungsamt bereits getroffen wurde. Die Verantwortlichen im Stadtgebiet werden im Bedarfsfall gebeten Kontakt mit Herrn Schäfer (edgar.schaefer@hatzfeld-eder.de o. 0 64 67 / 91 20 – 41) aufzunehmen um das weitere Verfahren zu regeln.

🔸 Da medizinische Masken (OP Masken oder auch virenfilternde Masken der Standards N 95, KN 95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken haben, wird das Tragen dieser Masken in den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Personen- und Fernverkehrs, weiteren Verkehrsmitteln (u.a. AST), auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden angeordnet. Gleiches gilt für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen in geschlossenen Räumen.

🎯 In Hessen basieren die vorgenommenen Änderungen, wie bisher auch, auf Vertrauen und einem gemeinsamen Verantwortungsgefühl.

👉 Das angepasste Eskalationskonzept ist dem Anhang beigefügt. Die Lesefassungen der neuen Verordnungen sind auf www.hessen.de eingestellt.

#HatzfeldBleibtBesonnen☘🌞

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Hatzfeld (Eder) - Aktuelle Information veröffentlicht.