Änderung der Corona-Verordnung

Heute Nachmittag wurde die 5. Verordnung zur Änderung der CoronaVO zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 beschlossen und notverkündet.
Nachfolgend die Änderungen:

* Die befristeten Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.

* Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege werden von der Betriebsuntersagung ausgenommen.

* Das pauschale Alkoholverbot wurde überarbeitet.

* Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ist eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen.

* Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde konkretisiert.

* Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske mit Standard FFP2 im Öffentlichen Personenverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz sowie bei religiösen Veranstaltungen.

* Der Ordnungswidrigkeitenkatalog wurde erweitert.

Die Änderungen treten am 25. Januar 2021, bzw. die Änderungen zum Alkoholverbot am 27. Januar 2021 in Kraft.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.