Elektronische Park- und Zufahrtsbewilligungen ab sofort erhältlich!
Über den Online-Schalter auf unserer Website können die elektronischen Park- und Zufahrtsbewilligungen bezogen werden. (https://bewilligungen.taeuffelen.ch/pkonline/solutions/omng_pkonline/index.html?a=&kundenid=F49F1CDB-4C3C-4569-ACFB-75D9117B0E3C#pkonline_main)
Und so geht’s:
Antrag stellen
Über den Online-Dienst bewilligungen.taeuffelen.ch wählen Sie, die für Sie passende Bewilligungsart und füllen den Online-Antrag aus. Der Antrag für Monats- und Jahresbewilligungen wird innerhalb 3 Arbeitstagen von der Gemeindeverwaltung geprüft (Tagesbewilligungen bedürfen keiner Prüfung und sind nach erfolgter Zahlung sofort gültig).
Online bezahlen
Nach erfolgter Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und anschliessender Freigabe des Zahlungslinks per Mail, kann die Bewilligung mit Kreditkarte oder Twint bezahlt werden.
Parkieren
Sobald die Zahlung übermittelt wurde, ist die Bewilligung gültig und es kann parkiert werden.
Schalterbezug
Die Bewilligungen können nach wie vor am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Fahrzeugausweis mit.
Wichtige Informationen
- Da die Bewilligung auf Ihr Kontrollschild hinterlegt wird, müssen Sie keinen Beleg oder physische Parkkarte hinter der Frontscheibe platzieren.
- Spezialbewilligungen welche online nicht erhältlich sind, können per Mail (gemeindeschreiberei@taeuffelen.ch) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Bei Unklarheiten erreichen Sie uns unter der Nummer 032 396 06 36. Wir helfen Ihnen gerne weiter.