Festlegung Gewässerraum Flibach - öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Weesen hat am 20. November 2023 gestützt auf Art. 23ff. des kant. Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) erlassen:

Sondernutzungsplan Flibach, Abschnitt km 0.000 - km 06.40 (GN10 Nr. 27'191), Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG - Baulinien, 1:1’000, dat. 15.11.2023
Die Gewässerabstandslinie Flibach gemäss Gestaltungsplan Überbauung «Haus am See» in Weesen, 1:500, Gemeinde Weesen, rechtskräftig seit 4. Dezember 1985, wird aufgehoben.

Der Sondernutzungsplan Flibach für die Festlegung des Gewässerraums samt dazugehörendem Planungsbericht liegt vom 18. Dezember 2023 bis 16. Januar 2024 im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Weesen www.weesen.ch einsehbar.

Einsprachen

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan und die Aufhebung der Gewässerabstandslinie beim Gemeinderat Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.

Weesen, im Dezember 2023                                                             Gemeinderat Weesen
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.