Erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Zur Erinnerung: Ab heute gilt die geänderte Corona-Verordnung des Landes und damit eine erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg:
Ab sofort müssen in folgenden Bereichen medizinische Masken (OP-Maske, oder Atemschutzmasken wie FFP2/KN95/N95) getragen werden:
➡️ Im öffentlichen Personenverkehr
➡️ Beim Einkaufen
➡️ In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
➡️ In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
➡️ Während Veranstaltungen der Religionsausübung
Weitere Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.