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Erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Zur Erinnerung: Ab heute gilt die geänderte Corona-Verordnung des Landes und damit eine erweiterte Maskenpflicht in Baden-Württemberg:

Ab sofort müssen in folgenden Bereichen medizinische Masken (OP-Maske, oder Atemschutzmasken wie FFP2/KN95/N95) getragen werden:

➡️ Im öffentlichen Personenverkehr
➡️ Beim Einkaufen
➡️ In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
➡️ In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
➡️ Während Veranstaltungen der Religionsausübung

Weitere Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.