Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.

• § 1a: Die befristeten Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
• § 1d Abs. 1 Nr. 7: Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege werden von der Betriebsuntersagung ausgenommen.
• § 1e: Das pauschale Alkoholverbot wurde überarbeitet. Es beruht auf § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG, der lediglich ein Verbot der Alkoholabgabe oder -konsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zulässt. Entsprechend enthält § 1e nun eine Regelung, wonach ab dem 27. Januar 2021 die Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
• § 1g Abs. 2 und 3: Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ist eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen.
• § 1h: Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde konkretisiert.
• § 1i: Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske mit Standard FFP2 im Öffentlichen Personenverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz sowie bei religiösen Veranstaltungen.
• § 19 Nr. 8: Der Ordnungswidrigkeitenkatalog wurde um den Verstoß gegen § 1i erweitert.

Die Änderungen treten am 25. Januar 2021, bzw. die Änderungen zum Alkoholverbot am 27. Januar 2021 in Kraft. Weitere Informationen können auf der Website des Landes abgerufen werden.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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