Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden möchte auch in diesem Jahr die Rheinfelder Bürgerschaft darauf hinweisen, dass es für das Silvesterfeuerwerk zeitliche Regelungen und räumliche Einschränkungen zu beachten gilt. Das Abbrennen von Böllern und Ähnlichem während der grenzüberschreitenden Silvesterfeier wird rund um die alte Rheinbrücke per Allgemeinverfügung verboten.

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