Vorläufige Information bzgl. Erstattung von Kindergartengebühren

Aktuellen Informationen zufolge soll eine Übernahme von 80% der Kita-Gebühren für die nicht in Anspruch genommene Betreuung durch das Land BW erfolgen (d.h. keine Erstattung für Kinder in Notbetreuung). Eine schriftliche Mitteilung dazu liegt uns noch nicht vor. Dementsprechend wird die Gemeinde Neckartenzlingen voraussichtlich die Gebühren entsprechend erstatten (Notbetreuung ausgenommen). Gebühren für Februar werden vorerst nicht eingezogen.
Wir werden über die weitere Vorgehensweise berichten.

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