Verhalten auf dem Trottoir
Macht man sich zu Fuss entlang der Strasse resp. auf einem Trottoir auf den Weg, stellt man oft schnell fest, dass es hier teilweise unkontrolliert zu- und hergehen kann. E-Bikes, E-Scooter und Fahrräder, die an einem vorbeizischen und einen erschrecken, sind keine Seltenheit.
Für Zweiräder gelten wie für Motorfahrzeuge die allgemeinen Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01; abgekürzt SVG), sofern das Gesetz für Fahrräder nicht besondere Regeln aufstellt. Gemäss Art. 43 Abs. 2 SVG sind Trottoirs den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Fahrräder resp. E-Scooter o. ä. sind viel schneller unterwegs, als zu Fuss gehende Personen. Aus diesem Grund stellen sie oft ein hohes Gefährdungspotenzial für Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir dar. Das Befahren von Trottoirs mit dem Fahrrad resp. E-Scooter o. ä. ist für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer etc. deshalb grundsätzlich «tabu».
Nur mit Rücksicht – auf sich und andere – können Risiken im Strassenverkehr verringert werden. Wir danken Ihnen für die Einhaltung der geltenden Regeln, die eine Grundvoraussetzung für die Sicherheit im Strassenverkehr bilden.