Neuigkeit
Öffentlich
Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag
Besitzen Sie eine denkmalgeschützte oder dorftypische (z.B. Fachwerkhaus, Natursteinhaus) Immobilie in der Stadt Rosenthal? Dann sollten Sie die folgenden Zeilen aufmerksam lesen. Die Stadt Rosenthal wurde im Jahr 2016 als hessischer Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. Über das hessische Dorfentwicklungsprogramm können auch private Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden eine Förderung erhalten. Anträge auf eine private Förderung können noch im Jahr 2024 gestellt werden, wir empfehlen die Einreichung aller Unterlagen bis zum 29.02.2024. Welche Gebäude sind förderfähig und wie ist der Ablauf? Grundsätzlich gilt: Der Erhalt und die Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe ist ein wichtiges Vorhaben des hessischen Dorfentwicklungsprogramms, von daher gelten Anträge für denkmalgeschützte Gebäude und/oder dorftypische Gebäude mit historischer Bausubstanz als besonders Aussichtsreich. Mit der Anerkennung der Stadt Rosenthal als hessischer Dorfentwicklungsschwerpunkt wurden Fördergebietskarten für alle drei Stadtteile erstellt. Diese stehen auf der Internetseite der Stadt Rosenthal zum Download zur Verfügung und ist als Anlage beigefügt. Die erste Grundbedingung ist, dass sich das betroffene Gebäude innerhalb des Fördergebiets befindet. Sobald dies der Fall ist, können Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Architekturbüros Ute Friedrich in Anspruch nehmen und mit ihr gemeinsam eine grobe Kostenschätzung und eine Beschreibung ihres Vorhabens erarbeiten. Die eigentliche Antragsstellung läuft dann über den Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die jeweiligen Kontaktdaten sind Bestandteil der vorliegenden Mitteilung. Wie sind die Konditionen? Das Wichtigste zuerst: Eine Förderung für eine private Sanierungsmaßnahme über die Dorfentwicklung ist nur möglich, wenn Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben! Des Weiteren ist es wichtig, dass ihre Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme mind. 10.000 € (netto) kostet, gefördert werden 35% der Netto -Investition, max. 45.000 € (max. 60.000 € bei denkmalgeschützten Objekten). Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Architektin Ute Friedrich und/oder beim Landkreis Waldeck-Frankenberg. Wer sind die Ansprechpartner? Beratung: Architekturbüro Dipl. Ing. Ute Friedrich Schulstraße 28a 34513 Waldeck Telefon: 05635/232 Mobil: 0151/ 19449477 E-Mail: ute.friedrich@uf-architektur.de Bewilligungsstelle für Anträge: Landkreis Waldeck-Frankenberg Frau Schneider Fachdienst: Dorf- und Regionalentwicklung Südring 2 34497 Korbach