Leinenpflicht und Hundekot

Leinenpflicht und Hundekot

Anlässlich wiederkehrender Beschwerden informiert die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln für Hundehalter.
Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb bebauter Ortsteile sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Diese Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen mit Tieren.
Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Grünbeeten an der Straße, in Parkanalagen und sogar auf Kinderspielplätzen müssen „Häufchen“ oftmals vom städtischen Bauhof entfernt werden. Besonders im Winter ist das sehr unansehnlich und ärgerlich.

Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft hat jeder. Viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre Notdurft weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Erfolgt eine Verunreinigung mit Hundekot, so ist diese sofort zu entfernen. Hundekot darf nur über den Restmüll, nicht über den Bioabfall beseitigt werden. Die Verunreinigung mit Hundekot und Missachtung der Leinenpflicht ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer: Bitte entfernen Sie den Hundekot und nutzen Sie auch die kostenlosen Hundekot-Beutel, die Sie in der Stadt und in den Ortsteilen an den bekannten Wegen finden.

Übersicht aller Hundestationen in St. Georgen im Schwarzwald:

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