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Feuerwerk zum Jahreswechsel 2023/2024

Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Samtgemeinde Altes Amt Lemförde darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) lediglich am 31.12. sowie am 01.01. eines Jahres zulässig ist.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden. Solche Gebäude können zum Beispiel alte Fachwerkhäuser und historische Altstädte sein, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Weiterhin ist die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ in Niedersachsen aus Brandschutzgründen verboten.
Wer Feuerwerk zündet, haftet im Übrigen selber für entstandene Schäden. Der entstandene Müll muss hinterher selber wieder eingesammelt werden.

Folgende Sicherheitshinweise sollten auch im eigenen Interesse unbedingt beachtet werden:
1. Nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung, amtlicher Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben, verwenden
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.
9. Achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäuser.
10. Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Wenn alle oben genannten Hinweise eingehalten werden, steht der Begrüßung des neuen Jahres 2024 mit einem Feuerwerk nichts mehr im Weg.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Das Rathaus informiert! veröffentlicht.