Image en lien avec la publication

Feuerwerk zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und viele begrüßen das neue Jahr mit einem Feuerwerk.

Wenn Sie das neue Jahr in Empfang nehmen, bitten wir Sie dennoch um große Vorsicht und ausreichend Rücksichtnahme an Silvester.

Durch unsachgemäßen Gebrauch und falsche Gefahreneinschätzung können sich vermeidbare Unfälle und Brände ereignen.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern ist generell verboten.

Damit alle gut in das neue Jahr starten, bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise beachten:

Die Gebrauchsanweisungen der Hersteller sollten genau durchgelesen und die enthaltenen Anweisungen beachtet werden. Um ein qualitativ sicheres Feuerwerk zu erwerben, muss auf eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung geachtet werden.

Kinder sollten auf die Gefahren von Feuerwerkskörpern hingewiesen werden. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften!

Indem Sie zum Jahreswechsel Türen und Fenster geschlossen halten, können sich keine Raketen ins Haus und in die Wohnung verirren. Das Feuerwerk sollte nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abgebrannt werden.

Raketen müssen senkrecht abgefeuert werden, hierfür sollten geeignete Vorrichtungen verwendet werden.

Das Abbrennen Silvesterfeuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 erlaubt und denken Sie bitte auch dran, den anfallenden Müll zu entsorgen. Helfen Sie bitte mit, damit im neuen Jahr unsere Gehwege und Straßen sauber sind.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in das neue Jahr!

Ce message a été posté dans le groupe Stadtverwaltung St. Georgen.