Einreise- und Beförderungsbeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten

Seit dem 30. Januar 2021, 00:00 Uhr bis vorerst 17. Februar 2021, gelten weitgehende Einreise- und Beförderungsbeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland. Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst.

Nach der Coronavirus-Schutzverordnung gilt für Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr tätig sind und Personen aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland befördern ein Beförderungsverbot. Besagten Unternehmen ist die Beförderung von Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland grundsätzlich untersagt. Ausnahmen vom Beförderungsverbot sind in Einzelfällen möglich. Zu diesem Zweck geplante Beförderungen sind durch den Beförderer dem Bundespolizeipräsidium mindestens drei Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland anzuzeigen. Die Anzeige der Reise von einzelne Personen ist nicht vorgesehen.

Für Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland einreisen wollen, gelten dahingehend entsprechende Einreisebeschränkungen. Personen aus Virusvarianten-Gebieten ist die Einreise nach Deutschland grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen sind in Einzelfällen bei entsprechender Begründung und Glaubhaftmachung möglich.


Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.