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Landkreis verlängert Allgemeinverfügung

Der Landkreis Lörrach informiert, dass die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und neu auftretenden Virusvarianten erneut bis einschließlich 15. Februar 2021 verlängert wurde.

Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen, auf Märkten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.