Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 1. Februar

Grundschulen und Kitas bleiben geschlossen
Grundschulen und Kitas bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen.
Aufgrund der anschließenden beweglichen Ferientage, die die meisten Schulen als Fastnachtsferien nutzen, bleiben Grundschulen und Kitas auch in der darauffolgenden Woche bis 21. Februar 2021 geschlossen.

Krankenhausbesuche
Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig; für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Krankenhäuser haben den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten.

Weiter Wissenswertes
Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelungen für Fahrten in die Impfzentren
Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration haben sich auf eine Regelung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeinigt, die nicht selbstständig zu einem Impfzentrum gelangen können. Danach kann jeder, der heute schon Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zu einem Impfzentrum die Möglichkeit einer Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Pfinztal veröffentlicht.