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Änderungen in der Pflege ab dem 01.01.2024‼️

Zu Beginn des neuen Jahres gibt es auch in der Pflege einige Veränderungen, die für zu Pflegende und pflegende Angehörige von großer Relevanz sind, über die wir Sie gerne informieren möchten.

* Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

- Das Pflegegeld steigt um 5% an
- Die Pflegesachleistungen werden um 5% erhöht
- Ab 01.01.2025❗️weitere Erhöhung um 4,5%

* Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige

- Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Gesamthöhe: 3.386€
- Gilt für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit PG 4 oder 5 ab 01.01.2024
- Für Pflegebedürftige über 25 Jahre gilt das Budget ab 01.07.2025❗️

* Jährliches Pflegeunterstützungsgeld

- Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr einmalig, sondern nun jährlich verfügbar
- 10 Tage pro Jahr Freistellung von der Arbeit für die Pflege von Angehörigen in akuter Notlage
- Pflegekasse zahlt den Lohn für die Tage als Pflegeunterstützungsgeld aus

* Erhöhung des Zuschlags zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten

- Zuschläge für den Eigenanteil der Pflegeheimkosten werden um 5% bis 10% erhöht
- Die Höhe des Zuschlags ist abhängig davon, wie lange man schon im Pflegeheim wohnt
- Je länger die Wohndauer, desto höher der Zuschlag.

Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 05694 / 995456.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.