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Verteilung von Schutzmasken an Beduerftige | Marsberger Newsletter

08. Februar 2021
Verteilung von Schutzmasken an Beduerftige

Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Die Bundesregierung plant, den Beziehern von Grundsicherungsleistungen über die jeweilige Krankenkasse ein Schreiben zukommen zu lassen, mit dem diese jeweils 10 Schutzmasken in Apotheken erhalten.

Der Stadt Marsberg wurden kurzfristig im Rahmen der Soforthilfe des Landes NRW Schutzmasken (FFP2-Masken) für bedürftige Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten, zur Verteilung zur Verfügung gestellt.

Die Masken können bei Vorsprache im Jobcenter / Sozialamt, Bredelarer Str. 33, 34431 Marsberg von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr abgeholt werden. Bitte aufgrund von Kontaktvermeidungen nur einzeln vorsprechen.

Aufgrund der der Stadt Marsberg zur Verfügung gestellten Anzahl an Schutzmasken kann / werden nur 2 Schutzmaske pro Erwachsenen und Kindern ab dem 6. Lebensjahr in einer Bedarfsgemeinschaft ausgegeben.

https://newsletter.marsberg.com/message/fdf81ea7827939059ef87375903e995f-1bbcb3bd2ee1c738f6001a9fa714e024

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