Image related to the post

Das Landwirtschaftsamt Donaueschingen informiert zum „Gemeinsamen Antrag"

Angesichts der immer noch geltenden Corona-Lage teilen wir mit, dass es dieses Jahr erstmalig keine Informationsveranstaltungen zum „Gemeinsamen Antrag“ geben wird.
Auch die persönliche Antragsabgabe wird es, ebenso wie im Vorjahr, nicht geben.
Jeder Antragsteller erhält Mitte/Ende Februar die notwendigen Unterlagen und Erläuterungen vom Ministerium in Stuttgart (MLR) zugeschickt.
Desweiteren werden auch wir vom LWA DS einen Informationsbrief an die Landwirte versenden. Darin ist das weitere Vorgehen, hier speziell auf das LWA Donaueschingen bezogen, erklärt.
Die Antragsabgabe erfolgt dieses Jahr erstmalig „rein online“ über FIONA. Es ist kein komprimierter Antrag mehr zu erstellen welcher (wie früher) unterschrieben beim LWA DS einzureichen ist. Bitte lesen Sie diesbezüglich dringend die Erläuterungen in 2021.
Das EDV-Programm soll am 9. März 21 geöffnet werden, wir werden mit der Annahme am 15. März 21 beginnen. Bitte beachten Sie dazu unsere Erläuterungen.
Dessen ungeachtet müssen, trotz dem papierlosen edv-Antragsverfahren, verschiedene Anlagen in bestimmten Fällen der Vollständigkeit halber noch dem Amt vorgelegt werden.
Dieses sind unter anderem die Nachweise bei einer Kontoveränderung, eine Milchgeldabrechnung aus dem Jahr 2021 bei der Teilnahme am FAKTWeidetagebuch und die Art.-29-Bescheinigung für das Kalenderjahr 2021, wenn ein Betrieb am öko-Verfahren teilnimmt.
Für eine reibungslose und zügige Information wäre es außerdem sehr vorteilhaft, wenn Antragsteller eine E-Mail-Adresse angeben würden. Derzeit ist diese nur bei knapp 70% bekannt.
Weitere Informationen werden über E-Mail-Verteiler zugestellt und sind auf unserer Homepage www.sbk.landwirtschaft-bw.de zu finden.

This post was posted in Stadtverwaltung St. Georgen group.