Grendelmatt 2.1

Wenn die Stadt die städtebauliche Entwicklung der an die Peter-Krauseneck-Straße angrenzenden Grundstücke südlich der Römerstraße sowie einige weiter hinten liegende Grundstücke im Südosten der Ringstraße auch zukünftig steuern will, muss sie den derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan „Grendelmatt II – 1. Änderung“ (aus dem Jahr 2014) durch einen neuen Bebauungsplan ersetzen.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.