! Landkreis erlässt Ausgangsbeschränkungen
Das Landratsamt Lörrach hat heute mittels einer Allgemeinverfügung regionale nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens erlassen. Die Verfügung gilt ab Freitag, 12. Februar.
Das Verlassen der Wohnung ist damit weiterhin nachts nur aus triftigen Gründen gestattet, unter anderem für berufliche und dienstliche Tätigkeiten, den Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, bei Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Leistungen, der Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und sonstigen vergleichbar gewichtigen Gründen.
Weitere Informationen: https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Landratsamt/Bekanntmachungen/Bekanntmachung?view=publish&item=article&id=4743
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.