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Signalisation LGZ – Kraftwerkstrasse/Mellikonerstrasse - Entfernung

Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Mellikon ein Lastwagenfahrverbot auf der Kraftwerkstrasse im Industriegebiet in Richtung Rekingen erlassen. Dies sollte der Sicherheit für Radfahrer (internationale Radroute) und vor allem der Sicherheit der Schulkinder (Schulweg) dienen.

Die Signalisation wurde mit «Zubringerdienst bis Bahnhof gestattet, ohne Areal LGZ» ergänzt. Die LGZ Hochrhein AG war mit der Ergänzung der Signalisation aufgrund der Einschränkung der Verkehrsanschliessung nicht einverstanden und verwies darauf, dass die Ergänzung nie öffentlich ausgeschrieben wurde. Die zusätzliche Signalisation wurde im Juli 2022 im amtlichen Publikationsorgan und im Amtsblatt des Kantons Aargau ausgeschrieben.

Dagegen liess die LGZ Hochrhein AG, Rekingen, fristgerecht beim Gemeinderat Einsprache erheben. Gegen den ablehnenden Entscheid des Gemeinderats hat die LZG Beschwerde ein-gereicht.

Mit Entscheid vom 16. Januar 2024 hat das DBVU die Beschwerde der LGZ gutgeheissen.

Die Begründungen beziehen sich auf eine ungenügende Zufahrt im technisch notwendigen Umfang, die auch rechtlich gesichert ist. Falls eine Erschliessung privatrechtlich geregelt ist, muss diese Regelung eine Erschliessung dauerhaft gewährleisten. Mit der Sperrung der West-zufahrt für Lastwagen wäre die Zufahrt und damit die Erschliessung nicht mehr rechtlich si-chergestellt, weil die Baurechte auslaufen respektive ausgelaufen sind. Daher ist die Signalisation rechtswidrig, weil damit eine Situation geschaffen wird, in dem die Erschliessung nicht mehr gegeben ist. Die Signalisation erweist sich nicht nur als rechtswidrig, sondern auch als unverhältnismässig. Es seien die Interessen der Industriebetriebe nicht genügend gewürdigt worden.

Aufgrund der Gutheissung der Beschwerde hat die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Anwaltskosten zu ersetzen, diese werden auf CHF 5'500.00 angesetzt.

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