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Immissionsentschädigung Steinbruch – Verwendung

Die Gemeinde Mellikon wird ab circa Ende 2025 von der Steinbruch Mellikon AG eine Immissionsentschädigung von ungefähr CHF 400'000/Jahr erhalten. Dies als Abgeltung für die Im-missionen, welche durch den Betrieb einer Deponie Typ B entstehen.

An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 wurde der Gemeinderat beauftragt abzuklären, ob die CHF 400'000 zwingend in der Gemeinderechnung bleiben müssen oder ob eine zweckgebundene Nutzung für Projekt der Gemeinde möglich wären.

Rechtliche Situation
Es ist möglich, dass ein Teil der Immissionsentschädigung in der Bilanz auf einem separaten Konto ausgewiesen wird und diese Gelder für bestimmte Bedürfnisse der Bevölkerung von Mellikon
zweckgebunden werden. Dazu müsste ein Fonds geschaffen werden. Das dazugehörende Reglement müsste durch die Gemeindeversammlung abgesegnet werden.

Ein solcher Fonds kann bei einem Gemeindezusammenschluss mit unveränderter Zweckbestimmung von der neuen Gemeinde übernommen werden. Dazu müssen aber alle am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden einverstanden sein. Im Zusammenschlussvertrag benötigt es eine entsprechende Bestimmung. Nach dem Zusammenschluss kann die Gemeindeversammlung den Zweck ändern.

Es ist hingegen nicht möglich, dass die Gemeinde Mellikon die Verwendung der fraglichen Gelder einseitig und ohne Zustimmung der anderen beteiligten Gemeinden über den Zeitpunkt eines allfälligen Gemeindezusammenschlusses hinaus zweckbindet.

Führt eine nicht beeinflussbare, dauerhafte strukturelle Veränderung zu einer erheblichen Veränderung der Finanzsituation, so werden bei der Berechnung die Jahresrechnungen der Basisjahre im Umfang der finanziellen Auswirkungen dieser Veränderung angepasst. Der Kanton Aargau wird somit ab Start der Zahlung durch den Steinbruch Mellikon AG an die Gemeinde Mellikon, die Ergänzungsbeiträge streichen. Diese liegen zurzeit bei CHF 43’000/Jahr.

Entscheid Gemeinderat
Die Immissionsentschädigung wird im vollen Umfang in der laufenden Rechnung bleiben.

Gründe
• Auch nach dem Fliessen der Entschädigung zeigt der Finanzplan der Gemeinde Mellikon noch einen Aufwandüberschuss.
• Der Ergänzungsbeitrag entfällt auch, wenn Gelder in einen Fonds fliessen.
• Über das Budget und die Rechnung haben die Stimmberechtigten mehr Einfluss auf die Nutzung der Entschädigung als bei einem Fonds.
• Mit der Stiftung «Pro Mellikon» verfügt die Gemeinde bereits über eine Institution, welche Projekte finanziell unterstützt. Die Stiftung wird jährlich mit CHF 20'000 gehäuft und ist finanziell stabil.
• Bei der Errichtung eines Fonds müsste ein weiteres Gremium aufgebaut werden.
• Durch den Entscheid des Gemeinderats, kann eine Steuerfusssenkung ins Auge gefasst werden, was allen Einwohnern zu Gute kommen würde.

Bei Fragen steht Ihnen Gemeindeammann Rolf Laube (rolf.laube@mellikon.ch) zur Verfügung.
Foto: Jacques Fuchs

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