Ersatzwahl von Urs Fischer als Mitglied der Finanzkommission

Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR wurde in stiller Wahl ab sofort für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 als gewählt erklärt:

• Urs Fischer, geb. 1977, von Meisterschwanden, Neumattstrasse 4, 5614 Sarmenstorf, parteilos, neu

Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 10lit. f der Delegationsverordnung). Eine Beschwerde hat nur aufschieben-de Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz angeordnet wird (§ 70 GPR).

Sarmenstorf, 18. Februar 2021
Gemeinderat

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