Im Landkreis Esslingen wird das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingeführt

Das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren, das Ende November letzten Jahres in Kraft getreten ist, bringt Änderungen für das Einreichen von Bauanträgen und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren mit sich. Anträge und Bauvorlagen sind durch die Bauherren direkt bei den unteren Baurechtsbehörden einzureichen. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. [...]

Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren setzt das Landratsamt Esslingen ab dem 1. März 2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge dann nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Bauherren können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen, bei-spielsweise die Beantragung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids.

In der Übergangsphase bis zum ausschließlich digitalen Genehmigungsverfahren setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien, Planunterlagen in Papierform und digital, um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen.

Rechtzeitig zum 1. März 2024 wird das Amt für Bauen und Naturschutz über alle mit der Antragseinreichung erforderlichen Zugänge und Verfahrensschritte informieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.