Abschaffung der selbstklebenden Etikette für die brieflich abstimmenden Personen
Der Staatsrat hat die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe geändert: die Vorschrift, wonach brieflich abstimmende Personen ihre selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben müssen, wurde abgeschafft.
Aufgrund eines Wahlbetrugs anlässlich der kantonalen Wahlen vom März 2017 ergriff der Staatsrat eine zusätzliche Massnahme, um die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu erhöhen: er führte die persönliche selbstklebende Etikette ein. Jeder Stimmberechtigte hat einen Satz persönlicher selbstklebender Etiketten erhalten. Bei einem Urnengang musste der brieflich abstimmende Stimmberechtigte seine Etikette auf das Rücksendungsblatt in das dafür vorgesehene Feld kleben, andernfalls seine Stimmabgabe ungültig war. Diese Massnahme begann mit der Abstimmung vom 13. Juni 2021.
Anlässlich der Novembersession 2023 des Grossen Rates wurde mittels eines dringlichen Postulates die Abschaffung der selbstklebenden Etikette beantragt. Der Staatsrat schloss sich den Argumenten des Postulats an, zumal die selbstklebende Etikette möglicherweise einen Einfluss auf den Rückgang der Wahlbeteiligung hatte.
Diesem dringlichen Postulat folgend, änderte der Staatsrat die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe und schaffte die Vorschrift, wonach brieflich abstimmende Personen ihre selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben müssen, ab. Diese Änderung ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.
Ab der nächsten Abstimmung vom 3. März 2024 müssen die brieflich abstimmenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre persönliche selbstklebende Etikette nicht mehr auf das Rücksendungsblatt kleben. Die selbstklebende Etikette ist schlicht und einfach abgeschafft worden.
Für die nächsten Urnengänge erhalten Sie daher mit dem Stimmmaterial ein neues Rücksendungsblatt (ohne das Feld zum Aufkleben der Etikette). Aufgrund dieser Änderung können Sie Ihren Satz der persönlichen selbstklebenden Etiketten ohne weiteres vernichten.
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Fragen und Informationen
Für weitere Fragen oder Informationen können Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung (027 / 958 11 88) oder an die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten des Staates Wallis (027 / 606 47 80) wenden.