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Die badische Oberrandheftung oder badische Lochung

Foto: Volker Schrimm

Eine spezielle Art der Aktenheftung bei Behörden entwickelte sich in Baden. Wann genau die badische Oberrandheftung entstand, ist nicht nachzuvollziehen. Die Badische Archivordnung von 1801 jedoch enthält bereits Anweisungen zum Stechen und Schnüren von Akten.

Für die badische Oberrandheftung wurden die Blätter in der oberen linken Ecke gelocht bzw. gestochen, auf eine Schnur gefädelt und auf der Rückseite mit dem badischen Aktenknoten zusammengebunden; ein sogenannter Aktenstecher wurde als Hilfsmittel benutzt. Die Akten wurden dann zwischen zwei stabile Aktendeckel gelegt, mit einer Aktenschur zusammengehalten und platzsparend liegend gestapelt. Erhielt eine Akte Zuwachs, konnte der Knoten geöffnet und ein neues Blatt angefügt werden.

Angelika Konstandin informierte uns, dass in der badischen Justiz heute noch die badische Lochung verwendet wird, samt badischen Aktenlochern, Aktenschnüren (sogenannten Nesteln) und Aktenstechern. Diese Art der Aktenführung, ist nicht nur platzsparend, sondern z.B. auch beim Kopieren von Akteninhalten, Wiedervorlagen etc. sehr praktisch... wenn man die entsprechende Knotung beherrscht.

Leider steht mit der Einführung der elektronischen Akte auch das Ende der badischen Aktenführung bevor.

Das Grundbuchamt der Gemeinde Pfinztal und die Bergschule Singen stellten dem Heimatverein badische Locher für die Museumsräume zur Verfügung. Ein herzliches Dankeschön.

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