Hundekontrolle 2021

Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
• Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelber Impfausweis;
• Haltebewilligung (sofern nötig)

Bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter bitten wir um Meldung an die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf, Telefon 056 667 93 93 (Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr oder E-Mail: einwohnerkontrolle@sarmenstorf.ch, bis Ende März 2021, falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

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