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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die vom 01.10. - 31.12.2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Anmeldung dieser sog. Kann-Kinder wird zur Kenntnis genommen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung spätestens im Mai 2022.

Die Schulleitungen der Grundschulen im Flecken Bovenden geben Informationen für die Schulanfänger 2022 bekannt.

Hier erfahren Sie mehr: https://bit.ly/2OXSMzE

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