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125 € - Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 kannst du monatlich 125 Euro für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder auch die Begleitung zu (Arzt-) Terminen.
Wer diese Hilfe - die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) - anbieten darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern dürfen auch Privatpersonen unterstützen, solange sie eine Pflegeschulung gemacht haben. Schaue hier am besten die Regelungen für dein Bundesland genau nach. Der Entlastungsbetrag ist erstattungsfähig. Das heißt, du musst Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, welche diese rückwirkend bezahlt.
Du kannst die monatlichen 125 Euro auch ansparen und auf einmal verwenden oder z.B. für Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege verwenden. Achtung:
Angesparter Entlastungsbetrag verfällt zum 30.06. des Folgejahres. Mit Pflegegrad 1 kannst du den Entlastungsbetrag auch für Grundpflege durch einen Pflegedienst einsetzen. Das geht, weil dir mit Pflegegrad 1 keine anderen Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.