Wasserbauplan Moosmattbach Grauholz/Sand - Moossee, Öffentliche Mitwirkungsau...
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 den Wasserbauplan Moosmattbach zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Moosseedorf veröffentlicht.