Neunte Änderungsverordnung zur 5. CoronaVO
Die Landesregierung hat gestern die neunte Änderung der CoronaVO beschlossen und notverkündet.
Es wurden folgende Lockerungen, die ab 1. März in Kraft treten, eingearbeitet.
- Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung ist wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.
- Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.
- bereits bekannt war die Öffnung der Friseurbetriebe ebenfalls ab 1. März
Eine Übersicht der ab 1. März gültigen Regelungen finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210301_Coronamassnahmen_Maerz_DE.PDF
Ebenso eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210301_Uebersicht_offen_geschlossen.pdf