Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung (Buoholzbach)
Thema
Um die von einem Hochwasserereignis am Buoholzbach ausgehende Gefährdung deutlich zu verringern, läuft im Gebiet Hofwald und Bürerhof in den Gemeinden Oberdorf und Wolfenschiessen ein kantonales Wasserbauprojekt. Mit diesem Projekt wird der Buoholzbach durch einen Geschieberückhalt von rund 250'000 m3 Fassungsvermögen und neu im Bereich Ober Allmend Büren in die Engelbergeraa geführt. Damit dieses Wasserbauprojekt umgesetzt werden kann, muss die Nutzungsplanung der Gemeinde Wolfenschiessen zwingend angepasst werden. In der Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV werden die Anpassungen näher erläutert.
Zonenplanung
Im Sinne von Art. 17 ff des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) liegen während 30 Tagen, vom 06. März 2024 bis 05. April 2024, zur öffentlichen Auflage auf:
- Zonenplan Siedlung
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat gegen den Zonenplan schriftlich, begründet und mit Anträgen Einwendung erhoben werden (Art. 19 PBG).
Weitere Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen zur Information auf:
- Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV
- Vorprüfungsbericht Baudirektion
Auflage
Alle Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind sämtlich Unterlagen auch auf der Webseite der Gemeinde (www.wolfenschiessen.ch) einsehbar.
Wolfenschiessen, 06. März 2024
GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN