Fussball-EM 2024; Rahmenbewilligung des Gemeinderates
Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet in Deutschland die Fussball-Europameisterschaft statt. Der Gemeinderat ermächtigt die Regionalpolizei, das "Public Viewing" auf öffentlichem Grund im Wohngebiet im folgenden Rahmen zu bewilligen:
1. Alle Spiele der Fussball-EM 2024 dürfen auf öffentlichem Grund gezeigt werden.
2. Bei allen Spielen ist 15 Minuten nach Spielende die Beschallung und Übertragung von Bildern auf öffentlichem Grund untersagt.
Ausserhalb des Wohngebietes, z.B. im Gebiet Schiffacker, darf die Regionalpolizei weitergehende Bewilligungen erteilen.
3. Erlaubt sind, gemäss Vorgaben der SUISA, Fernsehgeräte bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3m. Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systeme und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt. Alle weiteren Kriterien sind der Homepage der SUISA zu entnehmen.
4. Bei Public Viewing innerhalb der Lokale kann die Regionalpolizei die Wirtetätigkeit über das gesetzliche Mass hinaus verlängern. In diesen Fällen sind jedoch Fenster und Türen im Interesse des Immissionsschutzes geschlossen zu halten.