Beitritt zum 4. Klimaschutzpakt Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg geht mit seinen gesetzten Klimazielen weiter als die EU und der Bund und beschließt in seinem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaGBW) die Treibhausgasneutralität bis 2040. Damit kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion zu, welche Städte, Gemeinden und Landkreise durch die
Unterzeichnung des Klimaschutzpaktes (zwischen Land und kommunalen Landesverbänden) unterstützen können. In erster Linie ist die Unterzeichnung des Klimaschutzpakts als symbolischer Startschuss für zukünftige Klimaschutzbemühungen zu verstehen. Mit den beiden geschaffenen Personalstellen beim GVV „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ soll das Thema in der Verwaltung Fahrt aufnehmen und Mitarbeitende in den Gemeinden durch die Betreuung des zusätzlichen kommunalen Themas entlastet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Unterzeichnung des 4. Klimaschutzpaktes Baden-Württemberg.