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Stille Neuwahlen und Fortsetzung des Wahlverfahrens bei Controllingkommission

Bis zum Ablauf der Eingabefrist von Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr, wurden für die Neuwahlen der Bildungs-, Bürgerrechts- und der Controllingkommission Wahlvorschläge eingereicht. Die Prüfung der Wahlvorschläge ergab, dass alle gültig sind. Aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge können die Bildungskommission wie die Bürgerrechtskommission in stiller Wahl besetzt werden. Bei der Controllingkommission kann das Präsidium in stiller Wahl besetzt werden. Die vier Mitglieder der Controllingkommission sind an der Urne zu wählen, da mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden, als Sitze zu besetzen sind.

Im Detail verweisen wir auf die angefügten Protokolle.

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