Öffentlich
Grundsatz:
Alle sportlichen Aktivitäten können gezählt werden: Joggen, Yoga, Velofahren, Inlineskaten, Reiten, Spazieren, Teilnahme am Vereinstraining, etc.
Hier einige "Spezialfälle" - was gilt, was gilt nicht?
Gezählt werden darf:
- bewusstes Treppensteigen (bis anhin habe ich immer den Lift benutzt, nun aber nehme ich extra die Treppe)
Nicht gezählt werden darf:
- Aktivitäten während der Arbeitszeit (körperliche Berufe wie Gärtner, Maurer, Velokurier... zur Kaffeemaschine laufen, etc.)
- Haushaltsarbeiten (Staubsaugen, Gartenarbeiten, etc.)
Mehr dazu unter: https://www.coopgemeindeduell.ch/app-de