Neuigkeit
Öffentlich
Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag
Grundsatz: Alle sportlichen Aktivitäten können gezählt werden: Joggen, Yoga, Velofahren, Inlineskaten, Reiten, Spazieren, Teilnahme am Vereinstraining, etc. Hier einige "Spezialfälle" - was gilt, was gilt nicht? Gezählt werden darf: - bewusstes Treppensteigen (bis anhin habe ich immer den Lift benutzt, nun aber nehme ich extra die Treppe) Nicht gezählt werden darf: - Aktivitäten während der Arbeitszeit (körperliche Berufe wie Gärtner, Maurer, Velokurier... zur Kaffeemaschine laufen, etc.) - Haushaltsarbeiten (Staubsaugen, Gartenarbeiten, etc.) Mehr dazu unter: https://www.coopgemeindeduell.ch/app-de