Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren

Am 31. März 2024 ist die erste Abschlagszahlung 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Diese wurde anhand des Vorjahresverbrauchs ermittelt und ist der Jahresendabrechnung 2023 zu entnehmen. Für die Abschlagszahlung ergeht kein separater Bescheid!

Sofern uns eine gültige Einzugsermächtigung (SEPA-Basislastschriftmandat) vorliegt, ziehen wir die Forderung von Ihrem Konto ein. Andernfalls bitten wir Sie, für eine rechtzeitige Zahlung zu sorgen, um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Vordrucke für die Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie auf unserem Bürgerserviceportal unter:
www.service.neckartenzlingen.de -> online-Dienste -> Formulare Rathaus ->
SEPA-Lastschriftmandat

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.