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Wegfall des Gemeindearbeitsamts ab 1. April 2021

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen und das revidierte Gesetz ist per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie dieser der Kanton Luzern noch kannte.

In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe. Das bedeutet, dass das Gemeindearbeitsamt in der Gemeinde Buchrain nur noch bis am 31. März 2021 besteht.

Ab 1. April 2021 wird für die stellensuchenden Personen der Gemeinde Buchrain folgendes RAV zuständig sein:

RAV Pilatus
Gerliswilstrasse 17
6021 Emmenbrücke 1
Telefon 041 209 11 60

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Was wird neu
– Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim RAV Pilatus anmelden.
– Es wird ein Erstanmeldegespräch beim RAV Pilatus durchgeführt.
– Es werden durch das RAV Pilatus alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.
– Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit dem erhaltenen Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat usw.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
– Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

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